DEKRA-Untersuchungen
Als DEKRA-Vertragspartner führen wir alle notwendigen Untersuchungen und Prüfungen rund um Ihr Fahrzeug durch.
Hierzu gehört vor allem die wiederkehrende Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO an
- PKW
- LKW
- Wohnmobilen
- Anhängern der verschiedensten Bauart
- Motorrädern
- landwirtschaftlichen Fahrzeugen u.s.w.
HU-Termin-Erinnerung – jetzt einfach anmelden!
Wir erinnern Sie kostenlos per E-Mail an Ihren nächsten HU-Termin.
Bitte bringen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) zur Untersuchung mit.
Neben der Hauptuntersuchung bieten wir selbstverständlich auch die dazugehörige Abgasuntersuchung sowie Änderungsabnahmen und Sondereintragungen, Sicherheitsprüfungen an Nutzfahrzeugen, ADR und BO-Kraft-Abnahmen, Berichtigung der Fahrzeugpapiere gemäß § 13(1) FZV, Oldtimerabnahmen nach § 23 StVZO sowie wiederkehrende Prüfungen zur Ladungssicherung an.
Wir begrüßen Sie gern zu den unten genannten Öffnungszeiten in unserer Kfz.-Prüfhalle; eine vorherige Terminabsprache ist nicht notwendig.
Für Nutzfahrzeug- und Flottenfahrzeugbesitzer bieten wir auch Sondertermine außerhalb der Öffnungszeiten an.
Sie haben Ihren DEKRA-Prüfbericht verlegt?
Wir erstellen ein Duplikat des Berichtes für Sie (ohne Personalangaben). Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf!
Schadstoffplakette: Wir ermitteln für Sie die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs. Legen Sie uns eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) vor.
Bei baulich veränderten Fahrzeugen wie z. B. Sonderalufelgen oder Sportfahrwerk sind auch die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahme-Bestätigungen der entsprechenden Fahrzeugteile mitzubringen. Sollten diese Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) bereits eingetragen sein, genügt es, diesen mitzubringen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob ein Fahrzeugteil eingetragen sein muss oder Ihnen fehlt eine notwendige Bescheinigung, melden Sie sich am besten telefonisch bei uns. In unserer internen Datenbank sind zahlreiche Mustergutachten z. B. zu den von den Fahrzeugherstellern freigegebenen Reifen- / Räderkombinationen hinterlegt.
Ein Hinweis zur Anmeldung ihres „Oldtimers“:
Es kann durchaus sinnvoll sein, eine spezielle Oldtimerversicherung für Ihr Fahrzeug abzuschließen. Die Beiträge liegen oftmals deutlich unter den „normalen“ Versicherungstarifen. Allerdings sind diese Verträge oftmals auch mit Auflagen verbunden z. B. zu jährlicher Fahrleistung, Nutzung, nächtlicher Stellplatz u. s. w. Diese Auflagen zu erfüllen, stellt jedoch in den seltensten Fällen ein Problem dar. Klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung, ob sie diese Tarife anbietet.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zudem noch gegen Eigenschäden (Voll- bzw. Teilkasko) versichern möchten, kann es durchaus sinnvoll sein - und wird oftmals von der Versicherung auch gefordert - ein spezielles Wertgutachten einzureichen. Dieses können Sie bei uns direkt mit der Oldtimerabnahme in Auftrag geben oder auch - wenn die H-Abnahme schon vorliegt - unabhängig von dieser. Neben der Begutachtung des Fahrzeugs wird eine aussagekräftige Fotoanlage erstellt. Der Zustand des Fahrzeugs wird dann von uns benotet und der Wert des Fahrzeugs festgelegt. Entgegen dem Wert in einem Schadengutachten - hier wird der sogenannte Wiederbeschaffungswert ersetzt - verlangen viele Oldtimerversicherer die Festlegung des sogenannten Marktwertes.
Sowohl für die Oldtimerabnahme nach § 23 StVZO als auch für die Erstellung eines Wertgutachtens bitten wir jedoch um vorherige Terminabsprache, da beide Untersuchungen sehr zeitintensiv sein können.